Staatlich kontrolliert
Stiftungen und Stiftungsfonds unterliegen einer strengen staatlichen
Kontrolle.
Das Stiftungskapital muss im Rahmen der geltenden Gesetze (mündelsichere
Anlagen) aus wirtschaftlicher Sicht zinsbringend angelegt werden.
"Die Friedensstiftung" wurde als eine unselbständige
Stiftung (Stiftungsfonds) eingerichtet und wird von der Gemeinnützigen
Treuhandstelle der GLS-Gemeinschaftsbank e.G. in Bochum treuhänderisch
verwaltet.
Der Stiftungszweck und die übrigen grundlegenden Festlegungen
wurden in einer Satzung
niedergelegt, die Bestandteil des Vertrages mit dem Treuhänder ist.
Einnahmen sowie Ausgaben werden vom Kuratorium,
dem zuständigen Finanzamt sowie der Treuhandstelle kontrolliert.
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